Burgenlandkroaten

Die Geschichte:Ansiedlung

In der burgenlandkroatischen Geschichtsschreibung wird das Jahr 1533 als Ansiedlungszeitpunkt angeführt. Tatsächlich erfolgte die Ansiedlung jedoch in mehreren Wellen bis ca. 1584.

Zu Beginn des 17. Jahrhunderts lebten ca 120.000 Kroaten in rund 200 Dörfern. Dies entsprach einem Kroatenantell von 25 bis 28%. Etwa 90% der Burgenlandkroaten waren in der Landwirtschaft tätig.

Während der Gegenreformation entwickelten die Burgenlandkroaten eine eigenständige regionale Schriftsprache.

Eingezwängt zwischen deutscher und ungarischer Umgebung, ließ die Assimilation nicht lange auf sich warten. Vor allem die 60 niederösterreichischen Kroatendörfer und jene in der Slowakei wurden während der Monarchie systematisch assimiliert, wobei die Anwendung der kroatischen Sprache in Schule und Kirche verboten wurde.

Nach der Gründung der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie fielen die Burgenlandkroaten unter ungarische Verwaltung. Durch das liberale ungarische Reichsvolksschulgesetz aus dem Jahre 1868, welches den lokalen Schulen in Fragen der Unterrichtssprache Autonomie gewährte, wurde der Kroatischunterricht vorerst gesichert. Aber nachdem die Volkszählung im Jahre 1900 ergab, daß nur 18,3% der Bevölkerung im burgenländischen Raum die ungarische Sprache beherrschten, erfolgte eine systematische Magyarisierung der Schulen.

Die Erste Republik

Nach dem Ersten Weltkrieg wurden zwei, auch für die Burgenländischen Kroaten wichtige Staatsverträge unterzeichnet. Der Staatsvertrag von St. Germain beinhaltet wichtige Minderheitenschutzbestimmungen. Durch den Staatsvertrag von Trianon, verpflichtete sich Ungarn zur Abtretung Westungarns an die Republik Osterreich. Im Gebiet von Ödenburg/Sopron erreichte die ungarische Staatsführung eine Volksabstimmung, bei der sich im Dezember 1921 65,1% der betroffenen Bevölkerung für den Verbleib bei Ungarn entschied.

Der Großteil der burgenlandkroatischen Siedlungsgeblete wurde Österreich zugesprochen, kleinere Teile kamen zu Ungarn bzw. zur ČSR. Nach der Grenzziehung blieben die wichtigen Wirtschaftszentren Ödenburg/Sopron und Steinamanger/Szombathely bei Ungarn. Ein beträchtlicher Teil der Menschen verlor dadurch ihre Arbeit und es kam zu großen Auswanderungswellen. Die Burgenländischen Kroaten versuchten ihr Glück vor allem in den niederösterreichischen Industriestädten. Rund 12% der Burgenländer wanderten vor und nach dem Ersten Weltkrieg in die USA aus, darunter zahlreiche Burgenländische Kroaten. Sie siedelten sich in Chicago, vor allem im Städtchen South Bend an. Noch heute bestehen dort die kroatischen Vereine „Bratinstvo/Brüderlichkeit“ und „Društvo Sv. Antona/Gesellschaft des Hl. Antonius“.

Während der Ersten Republik war vor allem die Kirche Trägerin der kulturellen und schulischen Aktivitäten der Burgenländischen Kroaten. In zahlreichen konfessionellen Schulen erfolgte der Unterricht in kroatischer Sprache.

Im Jahre 1929 wurde die wichtigste kroatische Organisation „Hrvatsko kulturno društvo / Kroatischer Kulturverein“ gegründet.

Durch das Landesschulgesetz 1937 wurde erstmals das kroatische bzw. zweisprachige Schulwesen geregelt.

Nach dem Anschluss an das Dritte Reich wurden die kroatischen Vereine sowie der kroatische Unterricht an den Schulen verboten. Beim Reichskommissar zur „Festigung des deutschen Volkstums“ wurde im Jahre 1943 ein Plan zur Aussiedlung der Burgenländischen Kroaten erarbeitet, der jedoch zum Glück nicht realisiert wurde.

Die Zweite Republik

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Lorenz Karall, der Kroate war, zum Landeshauptmann gewählt. Er führte diese Funktion von 1946 bis 1956 aus, hat aber für die kroatische Volksgruppe nichts Wesentliches erreicht.

Da das Burgenland nach dem Zweiten Weltkrieg zur sowjetischen Besatzungszone gehörte, erfolgten in diesem Gebiet nahezu keine wirtschaftlichen Investitionen. Der Eiserne Vorhang machte vorerst jegliche wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den osteuropäischen Ländern unmöglich und das Burgenland wurde zum wirtschaftlichen Krisengebiet. Zahlreiche Burgenländische Kroaten suchten Arbeit im Wiener und Grazer Raum.

Im Jahre 1955 wurde der Österreichische Staatsvertrag unterzeichnet, der im Artikel 7 die wichtigsten Volksgruppenschutzbestimmungen für die Burgenländischen Kroaten beinhaltet. Im selben Jahr richtete der Kroatische Kulturverein / Hrvatsko kulturno društvo an die Österreichische Bundesregierung eine Denkschrift bezüglich der konkreten Erfüllung des Artikel 7. Wesentliche Teile dieser Staatsvertragsbestimmungen blieben jedoch bis heute unerfüllt.

Im Jahre 1976 wurde im österreichischen Parlament das Volksgruppengesetz beschlossen, welches die Bestimmungen des Artikel 7 äußerst restriktiv auslegt (s. dazu Volksgruppenrechte).

Mitte der 70er Jahre setzte sich bei den Burgenländischen Kroaten ein stärkeres Selbstbewußtsein durch und man verwarf die Politik des Abwartens und forderte die zugesprochenen Volksgruppenrechte vehement ein. Dadurch konnte man auch erste Erfolge verzeichnen. 1979 wurden kroatische Hörfunksendungen eingeführt und zehn Jahre später, 1989 wurden erstmals kroatische TV-Sendungen ausgestrahlt. Im Kindergartengesetz aus dem Jahre 1989 wurde erstmals die kroatische Erziehungssprache, wenn auch in geringem Maße, berücksichtigt. Im September 1992 wurde das Volksgruppengymnasium in Oberwart/Borta eröffnet. Eine Chance stellt auch die Demokratisierung der Republik Kroatien dar. Während die Burgenländischen Kroaten mit den einst kommunistischen Machthabern in Kroatien bzw. Jugoslawien wenig Kontakt hatten, hofft man jetzt auf verstärkte wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit mit der Republik Kroatien.